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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

InfoCamere ScpA verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4, zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für den ö

COMPLIANCE-STATUS

TEILWEISE KONFORM

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Anomalien, die bei der Erfüllung der folgenden Kriterien (WCAG 2.1) festgestellt wurden:

  • Informationselemente besitzen nicht immer einen beschreibenden Alternativtext
  • Es gibt Formulare, tabellarische Inhalte und andere mit der Inhaltsformatierung verbundene Elemente, die nur visuell und nicht programmatisch bestimmt werden
  • Die Lesereihenfolge der Inhalte ist nicht immer programmatisch festgelegt
  • Hintergrund- und Vordergrundfarben haben nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis, was dazu führen kann, dass Texte schlecht lesbar sind
  • Es gibt Bilder, die wichtige Informationen vermitteln, die auch in Textform wiedergegeben werden künnten
  • Einige Inhalte sind müglicherweise nicht mit einer Tastatur oder einer Tastaturschnittstelle nutzbar
  • Einige Seiten haben müglicherweise keine Titel, die ihr Thema und ihren Zweck beschreiben
  • Es gibt Seiten, auf denen die über die Tastatur überschaubare Komponenten nicht einer logischen und sequentiellen Navigationsreihenfolge folgen
  • Es gibt Links, die keinen erkennbaren Namen haben, der den Zweck des Links angibt
  • Es gibt nicht mindestens einen Anzeigemodus für die Fokusanzeige auf der Tastatur, oder dieser ist zeitlich begrenzt
  • Unterstützende Technologien geben Inhalte müglicherweise nicht korrekt wieder, da die Hauptsprache und die Sprachvarianten nicht programmatisch definiert sind
  • In Formularen werden Eingabe- und Auswahlfelder nicht immer mit Beschriftungen oder Anweisungen versehen, die es dem Benutzer ermüglichen, effektiv zu verstehen, welche Daten eingegeben oder ausgewählt werden müssen und welches Format erwartet wird
  • Assistive Technologien künnten den Inhalt und die Steuerelemente der Benutzeroberfläche aufgrund von unvollständigem oder uneinheitlich strukturiertem Code müglicherweise nicht korrekt interpretieren

ERSTELLUNG DER ERKLÄRUNG ZUR BARRIERFREIHET

Diese Erklärung wurde am 21.10.2025 abgefasst.

Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Bewertung gemäß den Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI CEI EN 301549 durch eine dritte Partei abgegeben

ÜBERMITTLUNG DER MELDUNGEN UND KONTAKTDETAILS DES ANBIETERS

InfoCamere ScpA ist bestrebt, die Zugänglichkeit der Inhalte seiner Website zu verbessern, dennoch kann es zu weiteren Problemen kommen.

Um Meldungen über die Nichteinhaltung von Barrierfreiheitsanforderungen zu senden, schreiben Sie an die folgende E-Mail-Adresse: accessibility@id-lei.com

In der E-Mail muss Folgendes angegeben werden:

  • Vor- und Nachname
  • e-Mail Adresse
  • url der zu meldenden Webseite oder Abschnitte der App
  • klare und prägnante Beschreibung des aufgetretenen Problems
  • verwendete Tools (Betriebssystem, Browser, unterstützende Technologien)

INFORMATIONEN ÜBER DIE WEBSITE

Jahr der Verüffentlichung der Website: 2023

Es wurden Tests zur Benutzerfreundlichkeit durchgeführt: Nein.

Das für die Website verwendete CMS: Nein

INFORMATIONEN ÜBER DIE STRUKTUR