ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERGABE UND VERWALTUNG DES LEI CODES UND DES LEI-ZERTIFIKATS
ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERGABE UND VERWALTUNG DES LEI CODES Artikel 1. Begriffsbestimmungen Die nachstehenden Begriffe haben im Singular und Plural die folgende Bedeutung, zusätzlich zu den sonstigen im Vertrag enthaltenen Begriffsbestimmungen: „LEI-Zertifikat“: ist das von InfoCamere in digitaler Form ausgestellte Dokument, für das die auf dem Internetportal verfügbaren spezifischen Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten und das den Besitz eines LEI-Codes bescheinigt; „LEI-Code“: ist die eindeutige und universelle Kennung für Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, bestehend aus einem 20-stelligen alphanumerischen Code, der gemäß den Regeln der Internationalen Organisation für Normung (ISO 17442:2020) und den Bestimmungen der LEI-Verordnung entwickelt wurde; „Bevollmächtigter“: bezeichnet die Person (d.h. eine natürliche Person, die in eigenem Namen handelt, eventuell in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, oder als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter einer juristischen Person oder eines anderen Rechtsträgers), die vom Antragsteller durch Unterzeichnung des Vollmachtsformulars in Anhang A dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ermächtigt wird, den Vertrag zu unterzeichnen und InfoCamere zu beauftragen, die Dienstleistung im Namen und auf Rechnung des Antragstellers zu erbringen; „Feiertage“: 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 25. Dezember und 26. Dezember; „Werktag“: ist jeder Wochentag von Montag bis Freitag, der nicht zu den „Feiertagen“ gehört; „InfoCamere“: ist das IT-Konsortium der italienischen Handelskammern mit Sitz in Via G.B. Morgagni 13, 00161 Rom (Italien), das als ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der LEI-Verordnung akkreditierte LOU („Local Operating Unit“) die Dienstleistung der Vergabe des LEI-Codes und die IT-Verwaltung erbringt; „LEI“: steht für „Legal Entity Identifier“; „Parent Data“: gibt die Daten zu (1.) dem/den Rechtsträger(n) an, der/die den Antragsteller direkt und/oder indirekt kontrolliert/kontrollieren - d.h. der/die Rechtsträger, der/die gesetzlich zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses verpflichtet ist/sind und in dessen/deren Konsolidierungskreis der Antragsteller einbezogen ist – und (2.) die Daten zu der Bezugsgruppe des Antragstellers, die im Online-Antragsformular für den LEI-Code angegeben sind. Diese Daten wurden auf der Grundlage der Anforderungen, Bedingungen und Voraussetzungen der Bestimmungen der LEI-Verordnung und insbesondere des vom ROC am 10. März 2016 veröffentlichten Dokuments „Collecting Data on Direct and Ultimate Parents of Legal Entities in the Global LEI System–Phase 1“ ermittelt (abrufbar unter http://www.leiroc.org/publications/gls/lou_20161003-1.pdf, i.d.g.F.); „Internetportal“: https://id-lei.com/; „Reference Data“: Daten, die mit einem LEI-Code gemäß der Definition in ISO 17442:2020 verknüpft sind, insbesondere: Kennung, Name, Anschrift, Rechtsform der betreffenden Einheit und ihr LEI-Code, ihr Status (aktiv oder inaktiv) sowie ihr Vergabe- und Ablaufdatum; „Bestimmungen der LEI-Verordnung“ sind die Regeln der Internationalen Organisation für Normung (insbesondere ISO 17442: 2020), die „Global LEI System High Level Principles and Financial Stability Board Recommendations“, die gemeinsam vom G20-Gipfel in Los Cabos, Mexiko, im Juni 2012 verabschiedet wurden, sowie die „Global Regulatory Oversight Committee Charter“, zusammen mit allen Standards, Regeln, Empfehlungen oder anderweitig genannten Vorschriften, die von den mit der Verwaltung des globalen LEI-Systems betrauten supranationalen Gremien und insbesondere der „GLEIF“ oder „Global Legal Entity Identifier Foundation“, dem „FSB“ oder „Financial Stability Board“, dem „ROC“ oder „Regulatory Oversight Committee“ und der „COU“ oder „Central Operating Unit“ herausgegeben wurden oder werden; „Antragsteller“: ist ein Unternehmen oder eine andere juristische Einheit (einschließlich Zweigniederlassungen), die keine natürliche Person ist - mit Sitz in einem der Länder, in denen InfoCamere die Dienstleistung der Vergabe und Verwaltung von LEI-Codes als ordnungsgemäß akkreditierte LOU („Local Operating Unit“) gemäß den Bestimmungen der LEI-Verordnung erbringen darf - und die, unabhängig von ihrer Rechtsform, in der jeweiligen Rechtsordnung rechtmäßig gegründet ist, Rechte und Pflichten hat und die Nutzung des Dienstes (wie in Artikel 3 beschrieben) bei InfoCamere direkt oder durch einen Bevollmächtigten beantragt, vorbehaltlich der Annahme dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen; „Zweigniederlassung“: ist eine Niederlassung eines Unternehmens, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als dem befindet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, und die folgende Bedingungen erfüllt: (1.) das betreffende Unternehmen hat bereits einen LEI-Code in aktivem Status; (2.) die Zweigniederlassung hat bei der Erstregistrierung noch keinen LEI-Code; (3.) die Zweigniederlassung befindet sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als dem, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat; (4.) der Antrag auf Erstregistrierung oder Verlängerung des LEI-Codes wird von der Person gestellt, die die Zweigniederlassung ständig vertritt, mit ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters der betreffenden Gesellschaft; „Dienst“: ist der Dienst für die computergestützte Vergabe und Verwaltung von LEI-Codes. Artikel 2. Vertrag und Anhänge Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen bilden zusammen mit dem Antragsverfahren im entsprechenden Bereich des Internetportals, dem Vollmachtsformular (Anhang A), der Tabelle mit den wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung im entsprechenden Informationsteil des Internetportals (Anhang B) und der Datenschutzrichtlinie (Anhang C), die alle auf dem Internetportal veröffentlicht sind, die Regeln für die Dienstleistung der Vergabe und Verwaltung von LEI-Codes (nachfolgend „Vertrag“ genannt). Artikel 3. Gegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der LEI-Code-Vergabe und -Verwaltung durch InfoCamere als ordnungsgemäß akkreditierte LOU („Local Operating Unit“) gemäß den Bestimmungen der LEI-Verordnung (nachfolgend „Dienst“ genannt). Artikel 4. Beantragung und Vergabe des LEI-Codes 4.1 Der Antragsteller kann - entweder direkt oder durch einen Bevollmächtigten - den Antrag über den entsprechenden Bereich des Internetportals stellen, in dem der Dienst zur Verfügung steht. Die Nutzung der im Internetportal enthaltenen Funktionen unterliegt besonderen Bedingungen („Allgemeine Nutzungs- und Zugangsbedingungen des Internetportals“), die unter https://id-lei.com/ abrufbar sind. 4.2 Zur Aktivierung des Dienstes füllt der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter das Antragsverfahren für den Dienst im entsprechenden Bereich des Internetportals gemäß Artikel 4.3 aus und legt die in Artikel 4.4 genannten Unterlagen vor. 4.3 Um das Antragsverfahren für den Dienst abzuschließen, muss der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter: (1.) diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen akzeptieren; (2.) die Zahlung der fälligen Beträge gemäß Artikel 6 und gemäß der Tabelle Wirtschaftliche Bedingungen der Dienstleistung im Informationsbereich des Internetportals und in Anhang B angegeben vornehmen; (3.) den LEI-Code Antrag mit einer digitalen Signatur oder einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnen. 4.4 Im Rahmen des Antragsverfahrens sind folgende Unterlagen einzureichen: 4.4.1 Bei einem Antrag durch den Antragsteller, bei dem das in Artikel 4.3 genannte Antragsdokument eine handschriftliche Unterschrift enthält, ist eine nicht beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Antragstellers oder einer anderen zeichnungsberechtigten Person vorzulegen; 4.4.2 Bei einem Antrag durch einen Bevollmächtigten sind vorzulegen: eine nicht beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Antragstellers oder einer anderen zeichnungsberechtigten Person; und eine ordnungsgemäße Vollmacht des Antragstellers für den Bevollmächtigten nach dem Muster in Anhang A; sowie wenn das in Artikel 4.3 genannte Antragsdokument mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist, eine nicht beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Bevollmächtigten. 4.5 Das in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels beschriebene Verfahren muss innerhalb von 30 Tagen nach der in Artikel 4.3 (ii) genannten Zahlung abgeschlossen sein. Ein Antragsteller oder Bevollmächtigter, der das Verfahren nicht innerhalb dieser Frist abschließt, verliert seinen Anspruch, unbeschadet der Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Zehn Jahre nach Ablauf der in diesem Absatz genannten Frist von 30 Tagen kann der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter keine Erstattung der gemäß Artikel 6 gezahlten Beträge verlangen. 4.6 Innerhalb von 4 Werktagen nach Abschluss des Verfahrens gemäß Artikel 4.3 und 4.4 und nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen stellt InfoCamere den LEI-Code zur Verfügung, teilt ihn dem Antragsteller oder dem Bevollmächtigten über den im Antrag angegebenen Kanal mit, veröffentlicht den LEI-Code auf dem Internetportal und erfüllt alle anderen in den Bestimmungen der LEI-Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungsanforderungen. 4.7 Im Falle eines negativen Ergebnisses der Vorprüfung nimmt InfoCamere Kontakt mit dem Antragsteller oder dem Bevollmächtigten auf, und zwar auf dem bei der Antragstellung angegebenen Weg oder, im Falle von umfangreichen Mehrfachanträgen gemäß Artikel 4.8, auf dem zwischen InfoCamere und dem Bevollmächtigten schriftlich vereinbarten Weg, um die Möglichkeit der Behebung der festgestellten Unregelmäßigkeiten zu prüfen. 4.8 Bei umfangreichen Mehrfachanträgen durch den Bevollmächtigten kann die Aktivierung des Dienstes auf eine mit InfoCamere schriftlich vereinbarte Weise erfolgen. 4.9 Wenn die in Artikel 4.10 genannten Bedingungen erfüllt sind, wird InfoCamere - auf Antrag des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten im Rahmen des Antragsverfahrens für den Dienst - den Dienst mittels des „FastLEI“-Verfahrens aktivieren, d.h. innerhalb eines Arbeitstages (anstelle von 4 Arbeitstagen gemäß Artikel 4.6) und zwar: (i) am selben Werktag wie der Antrag, wenn dieser bis 15.00 Uhr eingeht, oder (ii) bis 12.00 Uhr des nächsten Werktags, wenn der Antrag nach 15.00 Uhr eingeht (die oben genannten Zeiten beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeitzone). Hinweis: Anträge, die an einem Tag eingehen, der kein Werktag ist (z. B. am Samstag oder Sonntag), gelten als am ersten Werktag nach dem Tag des Antragseingangs eingegangen. 4.10 Die Aktivierung des Dienstes durch InfoCamere unter den in Artikel 4.9 genannten Bedingungen setzt voraus, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) Der Antragsteller hat seinen Sitz in einem der Länder, in denen InfoCamere den Dienst als ordnungsgemäß zugelassene LOU („Local Operating Unit“) gemäß den LEI-Richtlinien anbieten kann; (ii) Der Antragsteller ist ein Unternehmen, das bei der zuständigen Registrierungsbehörde eingetragen ist; (iii) Der Antrag für den Dienst erfolgt über den speziellen Bereich des Webportals gemäß Artikel 4.1, 4.2 und 4.3.; (iv) der Antrag enthält die erforderlichen Angaben - die gemäß Artikel 8.2 vollständig, richtig und wahrheitsgetreu sein müssen - und ihm alle in Artikel 4.4 vorgesehenen Unterlagen beigefügt sind, so dass keine weiteren Informationen oder Unterlagen vom Antragsteller/Bevollmächtigten angefordert werden müssen; (v) Der Antrag enthält auch die Anmeldung gemäß Artikel 5 für den Jahresplan oder das erste Jahr des Dreijahresplans (Verlängerungen für das zweite und dritte Jahr des Dreijahresplans sind vom „FastLEI“-Verfahren ausgeschlossen und können nur gemäß Artikel 5.2 beantragt werden); (vi) Die Zahlung der für den Dienst zu entrichtenden Gebühren, die in Anhang B, Punkt 3 („FastLEI“) festgelegt sind und je nach Abonnement (Einjahresplan oder Dreijahresplan) variieren, erfolgt per Kreditkarte; (vii) Der Antrag ist fristgerecht und nicht mehrfach gemäß Artikel 4.8 eingereicht worden; (viii) Kein Hinderungsgrund für die Vergabe/Erneuerung eines LEI-Codes - der unabhängig vom „FastLEI“-Verfahren bestehen kann (z.B. Antrag eines Unternehmens, das bereits einen von einer anderen LOU vergebenen LEI-Code besitzt) - wird nach dem Gesetz, diesen Allgemeinen Bedingungen oder den LEI-Regeln festgestellt. 4.11 Anträge gemäß Artikel 4.9, die auch nur eine der Bedingungen gemäß Artikel 4.10 mit Ausnahme der Bedingung gemäß Ziffer (viii) nicht erfüllen, werden gemäß dem in Artikel 4 Absätze 4.1 bis 4.8 beschriebenen Verfahren behandelt und unterliegen den anwendbaren wirtschaftlichen Bedingungen gemäß Anlage B Punkt 1 „Einjahresplan“ oder Punkt 2 „Dreijahresplan“. 4.12 Wenn der Dienst über das „FastLEI“-Verfahren gemäß Artikel 4.9 aktiviert wird, stellt InfoCamere auch das LEI-Zertifikat gemäß Artikel 1 dieser Allgemeinen Bedingungen aus. Artikel 5. Laufzeit, Verlängerung und vorzeitige Beendigung des LEI-Codes 5.1 Der LEI-Code, der gemäß Artikel 4 ausgestellt wird, hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum und wird jährlich erneuert. Der Antragsteller kann wählen, ob er dem Dienst für einen Zeitraum von einem Jahr („Einjahresplan“) oder drei Jahren („Dreijahresplan“), wie in diesem Artikel beschrieben, beitreten möchte. Diese Wahl kann direkt vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten über das Internetportal entweder bei der Vergabe oder bei der Verlängerung des LEI-Codes getroffen werden. Sowohl für den Einjahresplan als auch für den Dreijahresplan ist das in Artikel 4.9 vorgesehene „FastLEI“-Verfahren zulässig, sofern die in Artikel 4.10 genannten Bedingungen erfüllt sind. 5.2 Die Anmeldung zum Dreijahresplan erfolgt durch Vorauszahlung der gesamten Gebühren für die Erbringung der Dienstleistung für einen Zeitraum von drei Jahren. Bei einem Dreijahresplan erfolgt die jährliche Erneuerung des LEI-Codes für das zweite und dritte Jahr automatisch. In den Fällen, in denen der Antragsteller verpflichtet ist, InfoCamere Änderungen der Referenzdaten und/oder der Parent Data gemäß Artikel 9 mitzuteilen, kann die Nichtmitteilung dieser Änderungen an InfoCamere die Verlängerung des LEI-Codes verhindern oder verzögern. In diesem Fall wird der LEI-Code bis zum Abschluss der Angelegenheit „ausgesetzt“ und die Laufzeit des unterzeichneten Dreijahresplans wird weder verlängert noch verschoben. Darüber hinaus wird InfoCamere im Falle des Beitritts zum Dreijahresplan das LEI-Zertifikat gemäß Artikel 1 dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ausstellen. 5.3 Bei Ablauf des Ein- und Dreijahresplans (wobei unter Ablauf des Dreijahresplans das Ende des dritten Jahres zu verstehen ist) muss die Verlängerung mindestens 60 Tage vor Ablauf des Ein- bzw. des Dreijahresplans auf die im Internetportal angegebene Weise erfolgen. Wird der Ein- oder Dreijahresplan bei Ablauf nicht rechtzeitig verlängert, kann ein abgelaufener LEI-Code noch reaktiviert werden, jedoch erst ab dem Datum, an dem der entsprechende Verlängerungsantrag angenommen wurde. In jedem Fall unterliegt die Verlängerung der vorherigen Zahlung der Gebühren, die in der Tabelle Wirtschaftliche Bedingungen der Dienstleistung im Informationsteil des Internetportals und in Anhang B aufgeführt sind. 5.4 Gemäß den Bestimmungen der LEI-Verordnung kann die GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation) oder der Antragsteller jederzeit die Übertragung der Verwaltung eines bereits vergebenen LEI-Codes von oder zu einer anderen LOU („Local Operating Unit“) als InfoCamere beantragen („Übertragbarkeit“). 5.5 Ein LEI-Code kann in den nach den Bestimmungen der LEI-Verordnung zulässigen Fällen (z.B. Auflösung des Rechtsträgers, dem der LEI-Code entspricht, oder Verlust des Status des Antragstellers als Rechtsträger im Sinne der Bestimmungen der LEI-Verordnung) vorzeitig beendet werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Rückerstattung der vom Antragsteller gemäß Art. 6 gezahlten Beträge besteht. Die vorzeitige Kündigung eines LEI-Codes ist unter gleichzeitiger Veröffentlichung auf dem Internetportal mit Formalitäten und Nachweisen, die denen für die Vergabe eines neuen LEI-Codes weitestgehend entsprechen, zu veröffentlichen. Artikel 6. Wirtschaftliche Bedingungen der Dienstleistung 6.1 Für die Nutzung des Dienstes, insbesondere für die Vergabe des LEI-Codes und die damit verbundene IT-Verwaltung, ist der Antragsteller verpflichtet, die in den wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung genannten Beträge zu zahlen, die im Informationsteil des Internetportals und in Anhang B unter Angabe der vorgesehenen Kosten für den Ein- oder Dreijahresplan gemäß Artikel 5aufgeführt sind, auch wenn das „FastLEI“-Verfahren gemäß Artikel 4.9 beantragt wird. 6.2 Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass InfoCamere die Kosten, die in der Tabelle der wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung im Informationsteil des Internetportals und in Anhang B angegeben sind oder in jedem Fall die wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern kann, indem InfoCamere die Benutzer über das Internetportal entsprechend informiert. Jede von InfoCamere gemäß diesem Absatz vorgenommene Änderung wirkt sich auf den Abschluss des auf die Änderung folgenden Ein- oder Dreijahresplans aus. Der Antragsteller nimmt ferner zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die oben genannten Beträge nicht erstattet werden können. Gemäß den Bestimmungen der LEI-Verordnung fallen für den Antragsteller keine Gebühren für die Übertragung eines LEI-Codes an, der bereits von oder an eine andere LOU („Local Operating Unit“) als InfoCamere vergeben wurde. Abweichende oder weitergehende Bestimmungen der LEI-Verordnung bleiben unberührt. Artikel 7. Zahlungsarten und Abrechnung 7.1 Die für die Erbringung der Dienstleistung zu entrichtenden Gebühren sind vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten wie folgt zu zahlen: Über die von InfoCamere bereitgestellten Zahlungsinstrumente, wobei im Falle des „FastLEI“-Verfahrens Artikel 4.10 gilt; Bei umfangreichen Mehrfachanfragen durch den Bevollmächtigten: gemäß den zwischen InfoCamere und dem Bevollmächtigten vereinbarten Modalitäten. 7.2 Die Abrechnungsmodalitäten sind im LEI-Code Online-Formular auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften beschrieben. Die oben genannten Modalitäten gelten auch für umfangreiche Mehrfachanträge, sofern zwischen InfoCamere und dem Bevollmächtigten nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Artikel 8. Erklärungen, Garantien, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Antragstellers und des Bevollmächtigten 8.1 Da InfoCamere Eigentümer der für die Erbringung des Dienstes erforderlichen IT-Lösungen ist, muss die Nutzung dieser Lösungen durch den Antragsteller und den Bevollmächtigten unter Beachtung der geistigen Eigentumsrechte von InfoCamere erfolgen. Insbesondere ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von InfoCamere die auf dem Internetportal erscheinenden Marken oder Logos zu verwenden (z.B. auf der Internetseite des Antragstellers oder des Bevollmächtigten). 8.2 Der Antragsteller und der Bevollmächtigte sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der im Online-Antragsformular und in jedem Fall im Rahmen des jeweiligen Vergabe-/Verlängerungsverfahrens gemachten Angaben verantwortlich. Insbesondere erklärt und garantiert der Antragsteller: (1.) noch keinen „LEI-Code“ zu besitzen; (2.) sich bewusst zu sein, dass die Bestimmungen der LEI-Verordnung auf den Grundsätzen der Eindeutigkeit und Exklusivität des „LEI-Codes“ beruhen und daher den Antrag auf Vergabe eines „LEI-Codes“ nicht bei anderen zur Vergabe solcher Codes berechtigten Einrichtungen eingereicht zu haben; (3.) im Falle der Beantragung des „LEI-Codes“ durch einen Bevollmächtigten, keine weiteren Vollmachten für die Beantragung des „LEI-Codes“ erteilt zu haben. 8.3 Der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet sich, jede Verletzung der System- und Netzwerksicherheit zu unterlassen, die eine zivil- oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen könnte, einschließlich der Einführung/Versendung von Programmen (z.B. Viren, Trojaner etc.), die die Funktionsfähigkeit des InfoCamere-Netzwerks gefährden und dessen Sicherheit verletzen. 8.4 Der Antragsteller und der Bevollmächtigte stellen InfoCamere im Rahmen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs von allen Ansprüchen Dritter oder Schadensfolgen frei, die InfoCamere dadurch entstehen, dass der Antragsteller und/oder der Bevollmächtigte ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Mitteilung der Reference Data und Parent Data und entsprechender Änderungen. Artikel 9. Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers unter besonderer Berücksichtigung der „Reference Data“ und der „Parent Data“ 9.1 Der Antragsteller verpflichtet sich, seine Reference Data ständig zu überwachen und jede Änderung dieser Daten oder anderer Daten oder Umstände, die sich auf seinen „LEI-Code“ auswirken könnten, unverzüglich mitzuteilen. 9.2 Jeder Antragsteller erkennt an und stimmt zu, dass (1.) durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung der Antragsteller InfoCamere als LOU eine nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz erteilt, die Reference Data zu nutzen; (2.) InfoCamere die Reference Data ändern kann, wenn sich herausstellt, dass diese nicht korrekt sind und/oder nicht den gesetzlichen Anforderungen und/oder den Bestimmungen der LEI-Verordnung und/oder den in den öffentlichen Referenzregistern verfügbaren Daten entsprechen; (3.) die Bestimmungen der LEI-Verordnung eine besondere Disziplin für die Reference Data vorsehen, einschließlich eines besonderen Verfahrens zur Anfechtung derselben Reference Data (und des Referenz-LEI-Codes), das den Einspruch der betroffenen Parteien vorsieht und bei Unrichtigkeit zur Änderung der Reference Data (und des Referenz-LEI-Codes) führen kann; (4.) wenn der Antragsteller eine Zweigniederlassung ist, seine Reference Data einen ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsnatur der Referenzgesellschaft enthalten. 9.3 Der Antragsteller erkennt an und stimmt zu, dass die Bestimmungen der LEI-Verordnung die Mitteilung der in Artikel 1 dargelegten und im LEI-Code-Antragsformular näher ausgeführten Parent Data an die LOU vorsehen, - und verpflichtet sich, die Parent Data in der jeweils anwendbaren, wahrheitsgemäßen, vollständigen und korrekten Form zur Verfügung zu stellen (und die Dokumentation, die die Richtigkeit der Parent Data bestätigt, wie z.B. den konsolidierten Jahresabschluss zur Verfügung zu stellen). Der Antragsteller erkennt ausdrücklich an, dass die Nichtbereitstellung oder unvollständige Bereitstellung der Parent Data (und der zugehörigen Dokumentation) oder die Nichtangabe des Grundes, warum die Parent Data nicht bereitgestellt werden können, ein Hindernis für die Vergabe des LEI-Codes darstellen kann. Der Antragsteller verpflichtet sich außerdem, den/die Rechtsträger, der/die den Antragsteller direkt bzw. indirekt kontrolliert/kontrollieren, aufzufordern, einen Antrag auf Vergabe eines LEI-Codes einzureichen, sofern er/sie noch über keinen verfügt/verfügen. 9.4 Der Antragsteller verpflichtet sich, seine Parent Data ständig zu überwachen und Änderungen, die einen Einfluss auf den LEI-Code und/oder die Parent Data haben könnten, unverzüglich mitzuteilen, wobei er ausdrücklich anerkennt, dass die Nichtaktualisierung der Parent Data ein Hindernis für die Erneuerung des LEI-Codes darstellen kann. Schließlich erkennt der Antragsteller an und stimmt zu, dass InfoCamere in den in den Bestimmungen der LEI-Verordnung vorgesehenen Fällen die Parent Data ergänzen/ändern kann, wenn sich herausstellt, dass diese nicht korrekt sind und/oder nicht den gesetzlichen Anforderungen und/oder den Bestimmungen der LEI-Verordnung entsprechen. 9.5 Handelt es sich beim Antragsteller um eine Zweigniederlassung, verpflichtet er sich darüber hinaus, Änderungen in Bezug auf das Referenzunternehmen (z. B. dessen Löschung oder Streichung aus dem Referenzregister) und den LEI-Code desselben Unternehmens (z. B. Nichtverlängerung) unverzüglich mitzuteilen und erkennt ausdrücklich an, dass die Bestimmungen der LEI-Verordnung die Vergabe, 9.4 Erneuerung und Aufrechterhaltung des LEI-Codes einer Zweigniederlassung von der Existenz desselben Referenzunternehmens und dem Besitz eines LEI-Codes durch dieses Unternehmen abhängig machen. Artikel 10. Pflichten und Verantwortlichkeiten von InfoCamere 10.1 InfoCamere verpflichtet sich, die Tätigkeiten, für die sie verantwortlich ist, gewissenhaft auszuführen und den Zugang zum Internetportal von 08.00 bis 21.00 Uhr an allen Werktagen und samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr (die oben genannten Zeiten beziehen sich auf die Zeitzone Mitteleuropa) sowie zu allen von InfoCamere im selben Internetportal mitgeteilten verlängerten Öffnungszeiten zu gewährleisten. Der Haftungsausschluss von InfoCamere im Falle höherer Gewalt oder aus Gründen, die InfoCamere gemäß dem Gesetz und diesen Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen nicht zu vertreten hat, bleibt jedoch unberührt. 10.2 InfoCamere haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nur für Schäden, die eine direkte und unmittelbare Folge ihres eigenen Verhaltens sind. 10.3 InfoCamere haftet unter anderem nicht für Verzögerungen, Störungen, Aussetzungen und/oder Unterbrechungen des Dienstes, die direkt oder indirekt verursacht werden durch: Außerordentliche Wartung des Internetportals; Höhere Gewalt (d.h. jeder unvorhersehbare Umstand und in jedem Fall außerhalb der zumutbaren Kontrolle von InfoCamere, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, behördliche Maßnahmen, Aufruhr oder zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere gewerkschaftliche Streitigkeiten, Blockaden oder Embargos, Unterbrechungen der Stromversorgung, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Epidemien) oder eintretende Unmöglichkeit, auch wenn diese Umstände nur teilweise eintreten; Störung oder Ausfall, fehlende Aktualisierung oder fehlerhafte Installation und/oder Konfiguration der vom Antragsteller und/oder Bevollmächtigten verwendeten Geräte und IT-Systeme. Unterbrechung oder Störung des Telefon-/Internetnetzes. Artikel 11. Abweichungen vom Vertrag und/oder vom Dienst Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass zur Einhaltung etwaiger Änderungen der Bestimmungen der LEI-Verordnung (einschließlich der Anweisungen der GLEIF Foundation - „Global Legal Entity Identifier Foundation“) und in jedem Fall von Gesetzen, Vorschriften, behördlichen Anordnungen und/oder aufgrund unerwarteter Erfordernisse, auch technischer Art, diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen und/oder die zugehörigen Anhänge sowie die Merkmale und Methoden der Bereitstellung des Dienstes, einschließlich des Internet-Zugangsportals zum Dienst, jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden können. Artikel 12. Aussetzung des Dienstes InfoCamere kann die Bereitstellung des Dienstes auch aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen, wobei dies, soweit möglich, über das Internetportal mitgeteilt wird. Artikel 13. Laufzeit des Vertrags. Rücktritt und Kündigung wegen Nichterfüllung 13.1 Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von einem oder drei Jahren, je nachdem, ob sich der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter für den Ein- oder den Dreijahresplan gemäß Artikel 5 entscheidet. 13.2 Der Antragsteller kann den Vertrag jederzeit und ohne Vorankündigung kündigen, indem er die Übertragung der Verwaltung eines bereits zugeteilten LEI-Codes auf eine andere LOU gemäß Artikel 5.4 beantragt. InfoCamere kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn InfoCamere aus irgendeinem Grund nicht mehr eine LOU („Local Operating Unit“) ist oder in jedem Fall die damit verbundene Dienstleistung der Vergabe von „LEI-Codes“ nicht mehr erbringt. 13.3 Im Falle der Nichteinhaltung einer der in Artikel 8 und 9 genannten Bestimmungen durch den Antragsteller und/oder den Bevollmächtigten hat InfoCamere das Recht, diesen Vertrag aufzulösen, vorbehaltlich einer formellen Mitteilung an den Antragsteller gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 13.4 Ungeachtet der Beendigung dieser Vereinbarung wird InfoCamere die Verwaltung des entsprechenden LEI-Codes gemäß den LEI-Regeln fortsetzen, solange der Antragsteller existiert oder solange InfoCamere als LOU tätig ist. Artikel 14. Mitteilungen 14.1 Alle schriftlichen Mitteilungen des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten an InfoCamere im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Dienstleistung erfolgen per E-Mail an die von InfoCamere auf dem Internetportal veröffentlichte E-Mail-Adresse. 14.2 Mitteilungen von InfoCamere an den Antragsteller oder den Bevollmächtigten erfolgen über den vom Antragsteller bei der Antragstellung angegebenen Kanal (z. B. Kontakt-E-Mail) oder, im Falle von umfangreichen Mehrfachanträgen, auf dem zwischen InfoCamere und dem Bevollmächtigten schriftlich vereinbarten Weg. Artikel 15. Datenschutzerklärung 15.1 In Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten bei der Anforderung der Dienstleistung angegeben und/oder später im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung erfasst werden, hält sich InfoCamere an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung Nr. 2016/679) und an das italienische Datenschutzgesetz (gesetzesvertretende Dekret Nr. 196/2003 i.d.g.F.). 15.2 Das Dokument „Datenschutzerklärung“, auf das in Anhang C verwiesen wird, ist Bestandteil dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen. Artikel 16. Anwendbares Recht Die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen und die durch sie geregelten Tätigkeiten unterliegen italienischem Recht. Artikel 17. Streitbeilegung Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen entstehen könnten, und insbesondere alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Beendigung der vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der italienischen Gerichte und insbesondere der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts Rom. Artikel 18. Anhänge Die folgenden Anhänge sind wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen und werden vom Antragsteller ausdrücklich zur Kenntnis genommen und akzeptiert: Anhang A - Vollmachtsformular Anhang B – Tabelle der wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung Anhang C - Datenschutzerklärung Artikel 19. Sprache Englisch ist die offizielle Sprache dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen; Übersetzungen dienen lediglich als Referenz. Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung und anderen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgebend. Anhang C Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/679) Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“ genannt) werden in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter in das Online-Antragsformular des Dienstes und in ein etwaiges Vollmachtsformular (Anhang A) eingegeben hat, folgende Informationen erteilt (Die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die ihnen in Artikel 1 - Begriffe der Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen - zugewiesene Bedeutung, denen diese Datenschutzerklärung beigefügt ist). Datenverantwortlicher InfoCamere SCpA (www.infocamere.it) ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter in das Online-Antragsformular für den Dienst eingibt, sowie für alle anderen personenbezogenen Daten, die InfoCamere im Zusammenhang mit der Ausführung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dienstleistung mitgeteilt werden (nachfolgend „Daten“ genannt). Verarbeitungszwecke der personenbezogenen Daten sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Daten werden von InfoCamere verarbeitet, um die Erfüllung des Vertrags über die Vergabe und Verwaltung des LEI-Codes zu ermöglichen und alle damit verbundenen Dienstleistungen und Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. Mitteilung per E-Mail oder Telefon über den Ablauf der Gültigkeit des LEI-Codes), wie es in den Bestimmungen der LEI-Verordnung festgelegt ist, sowie um die Rechnung an die angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse zu senden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung der Daten für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Methoden der Datenverarbeitung und -speicherung. Die Daten werden mit automatisierten Mitteln für die oben genannten Zwecke verarbeitet, wobei geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu gewährleisten und einen unrechtmäßigen oder unbefugten Zugriff zu verhindern, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Die Daten werden auf Papier und/oder elektronischen Datenträgern gespeichert, zu denen nur die zur Datenverarbeitung befugten und zur Geheimhaltung verpflichteten Mitarbeiter Zugang haben. Die Daten werden für die gesamte Dauer des Dienstleistungsvertrags verarbeitet und anschließend für den Zeitraum aufbewahrt, der unbedingt erforderlich ist, um den steuerlichen Verpflichtungen sowie den sich aus den Bestimmungen der LEI-Verordnung ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. Vorbehaltlich geeigneter Schutzmaßnahmen können die Daten auch zum Schutz des Verantwortlichen der Verarbeitung (z. B. im Falle von Rechtsstreitigkeiten) aufbewahrt werden. Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung erforderlich. Die Daten können von InfoCamere auf ausdrücklichen Wunsch an die Justizbehörden gemäß der geltenden Gesetzgebung weitergegeben werden. Subjekte, denen die Daten mitgeteilt werden können. Die Daten können an Tochter-, Mutter- oder angeschlossene Gesellschaften oder Einrichtungen weitergegeben werden, um bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, die mit der Erbringung des Dienstes verbunden oder für diese wesentlich sind (z.B. für den Benutzer-Assistenzdienst), sowie an andere Gesellschaften oder Einrichtungen, die die Funktion einer LOU (Local Operating Unit) ausüben oder in jedem Fall das LEI (Legal Entity Identifier)-System einhalten, um den Grundsatz der Eindeutigkeit des jeder juristischen Person zugeteilten LEI-Codes zu gewährleisten, wie dies in den sektoralen Vorschriften vorgesehen ist; soweit dies gem. Art. der EU-Verordnung Nr. 2016/679 erforderlich ist, werden die Stellen, an die die Daten übermittelt werden, vorab als externe Auftragsverarbeiter benannt. Eine Weitergabe oder Übermittlung der Daten an Dritte außerhalb der besonderen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt nicht. Sonstige Verarbeitungszwecke der personenbezogenen Daten und Rechtsgrundlagen Mit der ausdrücklichen und spezifischen Einwilligung des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten können die Daten auch für folgende Zwecke verarbeitet werden: Zur Erstellung von Statistiken und Marktforschungen; Für die Mitteilung und/oder den Versand von Informations- und/oder Werbematerial durch InfoCamere per E-Mail und Telefon im Zusammenhang mit Dienstleistungen zur Digitalisierung von Unternehmen. Insbesondere können Dienste angeboten werden, die denen dieses Vertrags ähnlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke eingewilligt hat. Rechte der betroffenen Person. Die betroffene Person kann jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und die anderen Rechte gemäß Art. 15 ff. der DSGVO vorgesehenen Rechte ausüben, um eine Bestätigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der ihn betreffenden Daten zu erhalten, auf diese zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen, ihre Verarbeitung einzuschränken oder sich aus gerechtfertigten Gründen ihrer Verarbeitung zu widersetzen oder ihre Übertragbarkeit zu verlangen, indem sie eine entsprechende Anfrage an den Verantwortlichen richtet, und zwar per E-Mail an die Adresse contatti@infocamere.it oder per Einschreiben mit Rückschein an InfoCamere S.C.p.A., mit Rechtssitz in Via G.B. Morgagni 13, 00161 Rom. Die betroffene Person, die der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verstößt, kann bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen und nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften Klage bei den zuständigen Gerichten erheben. Datenschutzbeauftragter Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) ernannt. Der Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse rdp@infocamere.it erreichbar. ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERGABE UND VERWALTUNG VON „LEI-ZERTIFIKATEN“ Artikel 1. Begriffsbestimmungen Die nachstehenden Begriffe haben im Singular und Plural die folgende Bedeutung, zusätzlich zu den sonstigen in diesen Dienstleistungsbedingungen (nachfolgend kurz „Vertrag“ genannt) enthaltenen Begriffsbestimmungen: „LEI-Zertifikat“: ist das Dokument in digitaler Form, das den Besitz einer LEI-Codes durch eine juristische Person bescheinigt und das vom Benutzer gemäß den im Vertrag stehenden Modalitäten und Bedingungen angefordert werden kann; „LEI-Code“: ist die eindeutige und universelle Kennung für Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, bestehend aus einem 20-stelligen alphanumerischen Code, der gemäß den Regeln der Internationalen Organisation für Normung (ISO 17442:2020) und den Bestimmungen der LEI-Verordnung entwickelt wurde; „Feiertage“: 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 25. Dezember und 26. Dezember; „Werktag“: ist jeder Wochentag von Montag bis Freitag, der nicht zu den „Feiertagen“ gehört; „InfoCamere“: ist das IT-Konsortium der italienischen Handelskammern mit Sitz in Via G.B. Morgagni 13, 00161 Rom (Italien), das - neben der Dienstleistung der Vergabe und elektronischen Verwaltung des LEI-Codes als ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der LEI-Verordnung akkreditierte LOU („Local Operating Unit“) - die in diesem Vertrag geregelte Nebendienstleistung der Vergabe von LEI-Zertifikaten erbringt; „Legal Entity”: ist ein Unternehmen oder eine juristische Person, unabhängig von ihrer Rechtsform, die in ihrem Rechtsgebiet Träger von Rechten und Pflichten sein kann. „LEI“: steht für „Legal Entity Identifier“; „Internetportal“: https://id-lei.com/; „Bestimmungen der LEI-Verordnung“ sind die Regeln der Internationalen Organisation für Normung (insbesondere ISO 17442: 2020), die „Global LEI System High Level Principles and Financial Stability Board Recommendations“, die gemeinsam vom G20-Gipfel in Los Cabos, Mexiko, im Juni 2012 verabschiedet wurden, sowie die „Global Regulatory Oversight Committee Charter“, zusammen mit allen Standards, Regeln, Empfehlungen oder anderweitig genannten Vorschriften, die von den mit der Verwaltung des globalen LEI-Systems betrauten supranationalen Gremien und insbesondere der „GLEIF“ oder „Global Legal Entity Identifier Foundation“, dem „FSB“ oder „Financial Stability Board“, dem „ROC“ oder „Regulatory Oversight Committee“ und der „COU“ oder „Central Operating Unit“ herausgegeben wurden oder werden; „Benutzer“: bezeichnet das Unternehmen oder jede andere juristische Person, bei der es sich nicht um eine natürliche Person handelt, mit Sitz im Hoheitsgebiet eines der Staaten, in denen InfoCamere die Dienstleistung der Vergabe und Verwaltung von LEI-Codes als ordnungsgemäß gemäß den Bestimmungen der LEI-Verordnung akkreditierte LOU („Local Operating Unit“) erbringen darf, das/die bei InfoCamere die Nutzung der Dienstleistung beantragt. „Dienst“: ist der Dienst für die computergestützte Vergabe und Verwaltung von LEI-Zertifikaten. Artikel 2. Gegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der Dienstleistung zur Vergabe und Verwaltung des LEI-Zertifikats durch InfoCamere. Artikel 3. Beantragung und Gültigkeitsdauer des LEI-Zertifikats 3.1. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Registrierung oder Verlängerung eines LEI-Codes kann der Benutzer über das entsprechende Verfahren auf dem Internetportal die Ausstellung eines LEI-Zertifikats für seinen LEI-Code beantragen. InfoCamere behält sich das Recht vor, das LEI-Zertifikat nicht auszustellen, wenn der Antrag auf Registrierung oder Verlängerung des LEI-Codes aus irgendeinem Grund nicht erfolgreich abgeschlossen wird. 3.2. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass der LEI-Code gemäß den Bestimmungen der LEI-Verordnung für ein Jahr gültig ist und jährlich erneuert werden muss. 3.3. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er gemäß den Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen zur Vergabe und Verwaltung der LEI-Codes wählen kann, ob er den LEI-Code Vergabe- und Verwaltungsdienst für einen Zeitraum von einem Jahr („Einjahresplan“) oder drei Jahren („Dreijahresplan“) abonnieren möchte, vorbehaltlich der jährlichen Laufzeit des LEI-Codes. Der Benutzer nimmt daher zur Kenntnis, dass (1.) im Falle der Nutzung des Jahresplans das LEI-Zertifikat, falls erforderlich, bei der Registrierung oder Verlängerung des LEI-Codes beantragt werden muss; (2.) bei Nutzung des Dreijahresplans das LEI-Zertifikat automatisch nach der Registrierung oder jährlichen Verlängerung des LEI-Codes an den Benutzer ausgestellt wird; (3.) das LEI-Zertifikat, das sich auf seinen LEI-Code bezieht, in jedem Fall die in Artikel 3.2 festgelegte Gültigkeitsdauer hat. Artikel 4. Inhalt des LEI-Zertifikats 4.1. Das LEI-Zertifikat enthält die wichtigsten Informationen über den LEI-Code, auf den es sich bezieht (Name und Kennnummer des Rechtsträgers); LEI-Code; Status des LEI-Codes – „aktiv“ oder „abgelaufen“ – und Ablaufdatum; Referenzgerichtsbarkeit) und das Ausstellungsdatum des Zertifikats selbst. Zusätzlich enthält das LEI-Zertifikat einen zweidimensionalen Barcode („QR-Code“), mit dem der Status des LEI-Codes („aktiv“ oder „abgelaufen“) in Echtzeit überprüft werden kann. 4.2. Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass das LEI-Zertifikat nur informativen und keinen zertifizierenden Wert hat. Artikel 5. Wirtschaftliche Bedingungen der Dienstleistung 5.1. Für die Nutzung des Dienstes, insbesondere für die Ausstellung jedes einzelnen LEI-Zertifikats, ist der Benutzer verpflichtet, die in den wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung genannten Beträge zu zahlen, die im Informationsteil des Internetportals und in Anhang A zu finden sind. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass InfoCamere den oben genannten Betrag sowie die wirtschaftlichen Bedingungen der Dienstleistung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern kann, indem InfoCamere die Benutzer über das Internetportal darüber informiert. 5.2. Die Zahlung erfolgt durch den Benutzer über die von InfoCamere zur Verfügung gestellten Zahlungsinstrumente. 5.3. Die Abrechnungsmodalitäten sind im Online-Antragsformular auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften beschrieben. Artikel 6. Erklärungen, Garantien, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Benutzers 6.1. Da InfoCamere Eigentümer der für die Erbringung des Dienstes erforderlichen IT-Lösungen ist, muss die Nutzung dieser Lösungen durch den Benutzer unter Beachtung der geistigen Eigentumsrechte von InfoCamere erfolgen. Insbesondere ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von InfoCamere die auf dem Internetportal erscheinenden Marken oder Logos zu verwenden (z.B. auf der Internetseite des Benutzers). 6.2. Der Benutzer ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der Daten, die er InfoCamere im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe/Verlängerung des LEI-Codes mitteilt, sowie für die Aktualisierung dieser Daten gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen zur Vergabe und Verwaltung des LEI-Codes verantwortlich. Der Benutzer erkennt weiterhin an, dass die im LEI-Zertifikat enthaltenen Informationen zu seinem LEI-Code auf den vorgenannten Daten beruhen. Er verpflichtet sich daher, InfoCamere von jeglichen nachteiligen Folgen freizustellen und schadlos zu halten, die Dritten aus der Unvollständigkeit, Unrichtigkeit oder Nichtaktualisierung der übermittelten Daten entstehen können. 6.3. Der Benutzer verpflichtet sich, jede Verletzung der System- und Netzwerksicherheit zu unterlassen, die eine zivil- oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen könnte, einschließlich der Einführung/Versendung von Programmen (z.B. Viren, Trojaner etc.), die die Funktionsfähigkeit des InfoCamere-Netzwerks gefährden und dessen Sicherheit verletzen. 6.4. Der Benutzer stellt InfoCamere von allen Ansprüchen Dritter oder nachteiligen Folgen frei, die sich für InfoCamere aus der Verletzung der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen durch den Benutzer oder aus der unrechtmäßigen Verwendung des LEI-Zertifikats ergeben. Artikel 7. Pflichten und Verantwortlichkeiten von InfoCamere 7.1. InfoCamere verpflichtet sich, die Tätigkeiten, für die sie verantwortlich ist, gewissenhaft auszuführen und den Zugang zum Internetportal von 08.00 bis 21.00 Uhr an allen Werktagen und samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr (die oben genannten Zeiten beziehen sich auf die Zeitzone Mitteleuropa) sowie zu allen von InfoCamere im selben Internetportal mitgeteilten verlängerten Öffnungszeiten zu gewährleisten, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit ist auf höhere Gewalt oder auf Gründe zurückzuführen, die InfoCamere nicht zu vertreten hat. 7.2. InfoCamere haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nur für Schäden, die eine direkte und unmittelbare Folge ihres eigenen Verhaltens sind. 7.3. InfoCamere haftet unter anderem nicht für Verzögerungen, Störungen, Aussetzungen und/oder Unterbrechungen des Dienstes, die direkt oder indirekt verursacht werden durch: a) Außerordentliche Wartung des Internetportals; b) Höhere Gewalt (d.h. jeder unvorhersehbare Umstand und in jedem Fall außerhalb der zumutbaren Kontrolle von InfoCamere, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, behördliche Maßnahmen, Aufruhr oder zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere gewerkschaftliche Streitigkeiten, Blockaden oder Embargos, Unterbrechungen der Stromversorgung, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Epidemien) oder eintretende Unmöglichkeit, auch wenn diese Umstände nur teilweise eintreten; c) Störung oder Ausfall, fehlende Aktualisierung oder fehlerhafte Installation und/oder Konfiguration der vom Benutzer verwendeten Geräte und IT-Systeme. d) Unterbrechung oder Störung des Telefon-/Internetnetzes. Artikel 8. Abweichungen vom Vertrag und/oder vom Dienst Der Benutzter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass zur Einhaltung etwaiger Änderungen der Bestimmungen der LEI-Verordnung (einschließlich der Anweisungen der GLEIF Foundation - „Global Legal Entity Identifier Foundation“) und in jedem Fall von Gesetzen, Vorschriften, behördlichen Anordnungen und/oder aufgrund unerwarteter Erfordernisse, auch technischer Art, dieser Vertrag und/oder der zugehörige Anhang sowie die Merkmale und Methoden der Bereitstellung des Dienstes, einschließlich des Internet-Zugangsportals zum Dienst, jederzeit nach freiem Ermessen geändert werden können. Artikel 9. Aussetzung des Dienstes InfoCamere kann die Bereitstellung des Dienstes auch aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen, wobei dies, soweit möglich, über das Internetportal mitgeteilt wird. Artikel 10. Laufzeit des Vertrags. Rücktritt und Kündigung wegen Nichterfüllung 10.1. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit, die der Gültigkeit des LEI-Zertifikats gemäß Artikel 3.2 entspricht. 10.2. InfoCamere kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn InfoCamere aus irgendeinem Grund nicht mehr eine LOU („Local Operating Unit“) ist oder in jedem Fall die damit verbundene Dienstleistung der Vergabe von „LEI-Codes“ nicht mehr erbringt. 10.3. Im Falle der Nichteinhaltung einer der in Artikel 6 genannten Bestimmungen durch den Benutzer hat InfoCamere das Recht, diesen Vertrag aufzulösen, vorbehaltlich einer formellen Mitteilung an den Benutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Artikel 11. Mitteilungen 11.1. Alle schriftlichen Mitteilungen des Benutzers an InfoCamere im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Dienstleistung erfolgen per E-Mail an die von InfoCamere auf dem Internetportal veröffentlichte E-Mail-Adresse. 11.2. Mitteilungen von InfoCamere erfolgen über den vom Benutzer bei der Antragstellung angegebenen Kanal (z. B. Kontakt-E-Mail). Artikel 12. Datenschutzerklärung 12.1. In Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die vom Benutzer bei der Anforderung der Dienstleistung angegeben werden, hält sich InfoCamere an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung Nr. 2016/679) und an das italienische Datenschutzgesetz (gesetzesvertretende Dekret Nr. 196/2003 i.d.g.F.). 12.2. Das Dokument „Datenschutzerklärung“, auf das in Anhang A verwiesen wird, ist Bestandteil dieses Vertrags. Artikel 13. Anwendbares Recht Der Vertrag und die durch ihn geregelten Tätigkeiten unterliegen italienischem Recht. Artikel 14. Streitbeilegung 14.1. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen könnten, und insbesondere alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Beendigung des Vertrags, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der italienischen Gerichte und insbesondere der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts Rom. Artikel 15. Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieses Vertrages und werden vom Benutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen und akzeptiert: Anhang A - Wirtschaftliche Bedingungen der Dienstleistung Anhang B – Datenschutzerklärung Artikel 16. Sprache Englisch ist die offizielle Sprache dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen; Übersetzungen dienen lediglich als Referenz. Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung und anderen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgebend. Anhang B Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/679) Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“ genannt) werden in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die der Benutzer in das Online-Antragsformular des Dienstes eingegeben hat, folgende Informationen erteilt (Die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die ihnen in Artikel 1 des Vertrages zugewiesene Bedeutung, dem diese Datenschutzerklärung beigefügt ist). ? Datenverantwortlicher InfoCamere SCpA (www.infocamere.it) ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der Benutzer in das Online-Antragsformular für den Dienst eingibt, sowie für alle anderen personenbezogenen Daten, die InfoCamere im Zusammenhang mit der Ausführung der im Vertrag genannten Dienstleistung mitgeteilt werden (nachfolgend „Daten“ genannt). ? Verarbeitungszwecke der personenbezogenen Daten sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Daten werden von InfoCamere verarbeitet, um die Erfüllung des Vertrags über die Vergabe und Verwaltung des LEI-Zertifikats zu ermöglichen und alle damit verbundenen Dienstleistungen und Verpflichtungen zu erfüllen, wie es in den Bestimmungen der LEI-Verordnung festgelegt ist, sowie um die Rechnung an die angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse zu senden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung der Daten für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. ? Methoden der Datenverarbeitung und -speicherung Die Daten werden mit automatisierten Mitteln für die oben genannten Zwecke verarbeitet, wobei geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu gewährleisten und einen unrechtmäßigen oder unbefugten Zugriff zu verhindern, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Die Daten werden auf Papier und/oder elektronischen Datenträgern gespeichert, zu denen nur die zur Datenverarbeitung befugten und zur Geheimhaltung verpflichteten Mitarbeiter Zugang haben. Die Daten werden für die gesamte Dauer des Dienstleistungsvertrags verarbeitet und anschließend für den Zeitraum aufbewahrt, der unbedingt erforderlich ist, um den steuerlichen Verpflichtungen sowie den sich aus den Bestimmungen der LEI-Verordnung ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. Vorbehaltlich geeigneter Schutzmaßnahmen können die Daten auch zum Schutz des Verantwortlichen der Verarbeitung (z. B. im Falle von Rechtsstreitigkeiten) aufbewahrt werden. Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung erforderlich. Die Daten können von InfoCamere auf ausdrücklichen Wunsch an die Justizbehörden gemäß der geltenden Gesetzgebung weitergegeben werden. Subjekte, denen die Daten mitgeteilt werden können. Die Daten können an Tochter-, Mutter- oder angeschlossene Gesellschaften oder Einrichtungen weitergegeben werden, um bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, die mit der Erbringung des Dienstes verbunden oder für diese wesentlich sind (z.B. für den Benutzer-Assistenzdienst), sowie an andere Gesellschaften oder Einrichtungen, die die Funktion einer LOU (Local Operating Unit) ausüben oder in jedem Fall das LEI (Legal Entity Identifier)-System einhalten, um den Grundsatz der Eindeutigkeit des jeder juristischen Person zugeteilten LEI-Codes zu gewährleisten, wie dies in den sektoralen Vorschriften vorgesehen ist. Soweit dies gem. Art. der EU-Verordnung Nr. 2016/679 erforderlich ist, werden die Stellen, an die die Daten übermittelt werden, vorab als externe Auftragsverarbeiter benannt. Eine Weitergabe oder Übermittlung der Daten an Dritte außerhalb der besonderen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt nicht. ? Sonstige Verarbeitungszwecke der personenbezogenen Daten und Rechtsgrundlagen Mit der ausdrücklichen und spezifischen Einwilligung des Benutzers können die Daten auch für folgende Zwecke verarbeitet werden: 1.) Zur Erstellung von Statistiken und Marktforschungen; 2.) Für die Mitteilung und/oder den Versand von Informations- und/oder Werbematerial durch InfoCamere per E-Mail und Telefon im Zusammenhang mit Dienstleistungen zur Digitalisierung von Unternehmen. Insbesondere können Dienste angeboten werden, die denen dieses Vertrags ähnlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke eingewilligt hat. ? Rechte der betroffenen Person Die betroffene Person kann jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und die anderen Rechte gemäß Art. 15 ff. der DSGVO vorgesehenen Rechte ausüben, um eine Bestätigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der ihn betreffenden Daten zu erhalten, auf diese zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen, ihre Verarbeitung einzuschränken oder sich aus gerechtfertigten Gründen ihrer Verarbeitung zu widersetzen oder ihre Übertragbarkeit zu verlangen, indem sie eine entsprechende Anfrage an den Verantwortlichen richtet, und zwar per E-Mail an die Adresse contatti@infocamere.it oder per Einschreiben mit Rückschein an InfoCamere S.C.p.A., mit Rechtssitz in Via G.B. Morgagni 13, 00161 Rom. Die betroffene Person, die der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verstößt, kann bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen und nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften Klage bei den zuständigen Gerichten erheben. ? Datenschutzbeauftragter Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) ernannt. Der Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse rdp@infocamere.it erreichbar.